Gewerbeamt
Kontakt
85080 Gaimersheim
Tel: 08458 3244-0
E-Mail: info@gaimersheim.de
Gewerbeanzeigen
Nach § 14 der Gewerbeordnung hat derjenige, der den Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnt, innerhalb des Gemeindegebietes erweitert, verlegt oder den Betrieb aufgibt, dies beim Markt Gaimersheim anzuzeigen.
Sie können die Gewerbemeldung bequem an Ihrem eigenen PC ausfüllen. Ihre Daten werden über das Internet direkt an den Markt Gaimersheim gesendet. Bitte sprechen Sie dort an einem der nächsten Tage während unserer Öffnungszeiten unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments vor um eventuelle Unklarheiten abzuklären, die Gewerbemeldung zu unterschreiben und die anfallende Gebühr zu bezahlen. Sollte Ihre Firma im Handelsregister eingetragen sein, ist ein Handelsregisterauszug vorzulegen.
Die Gebühr für eine Gewerbemeldung beträgt 15,00 € und ist nach Ihrer Vorsprache im Gewerbeamt (Rathaus 1. Stock, Zimmer 12) in der Marktkasse (EG, Zimmer 3) zu bezahlen.
Gewerbe­zentralregister
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein „gewerberechtliches Führungszeugnis“.
Die Auskunft wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit genehmigt wird.
Weitere Hinweise finden Sie beim Bundesamt für Justiz.
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Die Personalien und der Verwendungszweck müssen angegeben werden.
Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 € und wird mittels Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.