Förderprogramme

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Senken Sie Ihre Energiekosten

Was wird gefördert?

  • Einsatz von Sonnenkollektoren
  • Duchführung von Wärmedämmmaßnahmen (nach EnEV) an Wohnhäusern bis Baujahr 1995
  • Austausch von alten Umwälzpumpen
  • Errichtung von Photovoltaikanlagen bis 30 KWp ab 01.01.2021
  • Einbau eines Batteriespeichers zur Photovoltaikanlage ab 01.01.2021

 

Wie erhält man die Förderung?

  • Die Förderung wird nach Durchführung der Maßnahme auf Antrag gewährt
  • Anträge sind im Rathaus, Bauverwaltung, Zimmer 13 und hier erhältlich:

(Dieser Förderbetrag wird unabhängig von der Zahl der ausgeführten Maßnahmen nur max. einmal pro Wohngebäude ausgezahlt.)

Der Einsatz von Sonnenkollektoren zur Brauchwassererwärmung ist ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung von Luftschadstoffen, insbesondere von Kohlendioxid (CO2). Der Markt Gaimersheim fördert nach einem Beschluss des Marktgemeinderates bereits seit dem 01.01.2007 den Einsatz von derartigen Anlagen.

Seit dem 01.01.2007 gewährt der Markt Gaimersheim auch eine Förderung für Wärmedämmmaßnahmen an Wohngebäuden bis Baujahr 1995. Diese Förderung gelangt zur Auszahlung, wenn ein Energieausweis auf der Grundlage der Berechnungen des Energiebedarfs vorgelegt wird und mindestens eine der dort aufgeführten Modernisierungsempfehlungen für die Außendämmung der Wände, der Dämmung des Daches, des Einbaus von Fenstern und der Heizungsanlagen nach den Mindeststandards der EnEV ausgeführt und nachgewiesen wird.

Die Förderung für den Austausch von alten Umwälzpumpen,wenn die Montage durch eine Fachfirma ausgeführt und durch eine Rechnung nachgewiesen wird.

Ab dem 01.01.2021 wird die Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 KWp mit 20 % der Anschaffungskosten (maximal 550,– EUR) und die Installation eines Batteriespeichers, unabhängig von der Leistung, ebenfalls mit 20 % der Anschaffungskosten (maximal 1.000,– EUR) gefördert.
Jede Förderung wird pro Grundstück (Flur-Nr.) nur einmal ausbezahlt.
Für die Antragsstellung ist ein Rechnungsnachweis und der Nachweis über die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) und beim Netzbetreiber erforderlich. Die Montage durch eine Fachfirma ist nicht notwendig.

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